
EIN ÜBERBLICK
Behandlungskosten
Sie investieren bewusst und vor allen eigenverantwortlich in Ihre Gesundheit.
Das Honorar in einer privaten Heilpraktiker-Praxis selbst zu zahlen hat eine besondere Stellung. Die Grundlage für Ihre Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung.
Damit wählen und erweitern Sie als Patient selbst Ihr persönlich ganzheitliches Therapiespektrum neben den klassisch medizinischen Behandlungsmethoden.
Dabei bieten wir Ihnen die Therapie der Naturheilkunde, der Osteopathie und der Schmerztherapie für Ihr ganz individuelles Behandlungsprofil an.
Behandlungskosten
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für unsere Naturheilbehandlungen oder der Traditionellen Chinesischen Medizin je nach gewählter Therapie variieren können. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen an, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt sind. Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
Laborkosten
Die Kosten für das Labor werden über unsere Praxis abgerechnet. Individuelle Therapieformen werden separat berechnet. In jedem Fall werden Sie vor Therapiebeginn über alle Kosten von unserer Therapeutin informiert.
Kräuter
Die Kräuter werden individuell für Sie zusammengestellt. Die Abrechnung für Arzneimittel/Kräutermischungen erfolgt direkt zwischen der Apotheke und Ihnen.
Privat- /Beihilfe-/ Zusatzversicherte
Die Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte prüfen Sie daher vorab die Konditionen Ihrer individuellen Versicherungsbedingungen/ Krankenversicherung.
Sie erhalten von uns eine Rechnung nach GebüH, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.
Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung
Gesetzliche Versicherungen tragen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker leider nicht. Sie tragen die Kosten selbst. Jedoch übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Heilpraktiker. Bitte fragen Sie nach den genauen Regelungen bei Ihrer Krankenversicherung.
Die Behandlungskosten sind von Ihnen direkt nach dem Termin in Bar, per EC-Karte oder per Rechnung (innerhalb von 14 Tagen nach dem Termin) zu zahlen, unabhängig vom Zahlungsverhalten Ihrer Krankenversicherung.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Ihr Steuerberater wird Sie diesbezüglich gerne beraten.
Kostenübernahme
Termine
Verpasste Termine und Ausfallstunden
Liebe Patienten,
einen Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen zu können ist kein Problem und absolut verständlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir eine Terminpraxis sind, um uns ausreichend Zeit für Sie zu nehmen.
Wir haben eine Absagefrist von 24 Stunden.
Bei Fehlterminen ohne vorherige Absage wird im Regelfall eine Ausfallrechnung erstellt.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen einen Termin in Rechnung stellen, wenn keine rechtzeitige Absage erfolgt, da diese Zeit fest für Sie eingeplant wurde. Bei Absagen von Terminen am Montag muss die Absage spätestens am Freitag erfolgen.
Wir weisen Sie freundlicherweise darauf hin, dass die Ausfallrechnung nicht von der gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherung übernommen wird und Sie diese selbst zahlen müssen.